Teichordnung

Allgemeine Teichordnung:

Wichtig: Außerhalb der Öffnungszeiten bedeutet das Betreten der Anlage, das Übersteigen des Zaunes und evtl. das Angeln im Teich bei abgeschlossenem Gelände,  Einbruch und Hausfriedensbruch und wird zur Anzeige gebracht.

Das Anfüttern mit jeglichem Futter ist bei uns strengstens untersagt. Wer hingegen doch anfüttert, schädigt dadurch unter anderem die Wasserqualität. Anfüttern führt zum Hausverbot

Der Angelplatz ist sauber zu halten

Das Entsorgen von Haken auf dem Gelände oder Grünflächen wird ab sofort mit 50,- € Geldstrafe geahndet.

Das Angeln mit lebenden Köderfischen oder das Mitbringen von gewässerfremden Köderfischen ist strengstens Verboten.

Hunde: Wenn Sie einen Hund mitbringen möchten, dürfen Sie dies unter der Voraussetzung machen, dass Ihr Hund an der Leine gehalten wird und dieser ruhig im Wesen ist. 

Abfall: Abfälle jeglicher Art bitte nur in die Abfalltonnen und nicht auf die Böschung oder gar in das Wasser werfen. Das Entsorgen der Abfälle (und auch Zigaretten) auf dem Grundstück wird mit 25,00 € geahndet.

 

Allgemeine Information:

Das Ende der Angelzeit am See entspricht den Öffnungszeiten, wir bitten Sie um disziplinierte Befolgung.

Fische dürfen nicht mit dem Kescher oder der Hand gefangen werden.

Die erworbene Angelerlaubniskarte ist nicht übertragbar.

Futterkörbe nicht gestattet.

Wilde Feuerstellen auf dem Boden nicht erlaubt. Feuerschalen können benutzt werden und die vorgegebenen Feuerstellen.

Das Grillen ist nur in Verbindung mit einem Grill erlaubt. Die Grillkohle sowie sonstiges Grillzubehör müssen dementsprechend selbst entsorgt und dürfen nicht am Angelplatz gelassen werden. Der Angler haftet für die vom Grill entstandenen Schäden. Bei Nichteinhaltung erfolgt ein Hausverbot und eine Gebühr in Höhe von 100,00 EUR Der Angelplatz ist sauber zu hinterlassen.

Ab einer Wassertemperatur von 20 Grad ( Hochsommer) besetzen wir keine Forellen mehr, daher informiert euch telefonisch 0176 633 99 790 über den aktuellen Besatz.

Hundekot ist vom Halter zu entsorgen.

Das Baden im See ist nicht erlaubt.

Es ist Rücksicht auf andere Angelkollegen zu nehmen (Lautstärke).

Graskarpfen (Ctenopharyngodon idella) und normale Karpfen ab 5kg dienen der Teich pflege und dürfen nicht entnommen werden.

Gefangene Fische müssen umgehend waidgerecht versorgt werden mit Ausnahme unserer Teichpflegefische.
Bei Nichteinhaltung erfolgt ein Hausverbot und eine Gebühr in Höhe von 100,00 EUR

Gefangene Fische dürfen am Teich nicht verkauft werden.

Die Mülltonnen sind ausschließlich für Kleinteile wie abgerissene Angelschnüre, Montagen, Haken, leere Futterdosen und Pappbecher zu verwenden. Defektes Angelzubehör, kaputte Stühle, Zelte und Essenreste gehören NICHT in die Mülltonnen, diese Dinge sind mitzunehmen und einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen.

Bei Nichteinhaltung wird eine Gebühr in Höhe von 100,00 EUR erhoben.

Fangbilder gerne für Werbezwecke unter 0176 633 99 790 zusenden. (Whats App)

Für entstandene Sach- oder Personenschäden wird keine Haftung übernommen.
Eltern haften für Ihre Kinder.

Anfahrt

Über die A7, Abfahrt Kaltenkirchen, rechts Richtung Lentföhrden, nach 5 Km links auf die

B4 Richtung Quickborn, nach 800 Metern links, es brennen Tag und Nacht 2 Lampen an der Einfahrt.

Kontakt

A. Kesler & R. Kesler

Tel.: 04192 7797 / 0176 - 633 99 790
Email: info@angelseerablentföhrden.de
Kieler Strasse, 24632 Lentföhrden

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